Knudsgilden zuletzt geändert am 07.12.2002
Eine Knudsgilde war eine sogenannte "Schwurgemeinschaft", ein Zusammenschluß von Kaufleuten, die gleichzeitig Seeleute waren. Unter Eid verpflichteten sich die Gildenbrüder untereinander zu Unterstützung bei Krankheit und Not; diese Unterstützung konnte auch die Blutrache einschließen.
Knudsgilden haben ihren Ursprung in Schleswig; dort standen Fernkaufleute unter dem Schutz Knud Laward's, Sohn des dänischen Königs und dessen Statthalter in Schleswig. Diese hauptsächlich dänischen Kaufleute trieben Handel mit Visby auf Gotland; nach dem Tod von Knud Laward nannten sie sich ihrem ehemaligen Schutzherren zu Ehren "Knudsgilde".
Die Knudsgilde breitete sich von Schleswig aus im ganzen dänischen Reich und darüberhinaus aus; belegt sind Knudsgilden unter anderem in Visby und in Reval. Auch eine der Keimzellen von Flensburg, die Siedlung um den heutigen Nordermarkt herum, wurde (vermutlich) von Schleswiger Gildebrüdern gegründet.
In ihrer Hochzeit verfügten die Knudsgilden über eine relativ große Macht; Flensburg wurde lange Zeit faktisch von der dortigen Knudsgilde regiert, der es unter anderem gelang, ihre Rechtsgewohnheiten in einer Ratsverfassung zu verankern, die im Jahre 1284 von Herzog Waldemar IV als "Der Bürger Recht und Stadtrecht zu Flensburg" bestätigt wurde.
Die Knudsgilde insgesamt ähnelte am Ende in Struktur und Macht stark der deutschen Hanse, deren Gegenspieler sie zeitweise auch war.
Im Laufe der jahrhunderte verloren die Knudsgilden allerdings langsam ihre Bedeutung. So entstanden nach einiger Zeit unter anderem weitere Gilden, wie zum Beispiel in Flensburg die um das Jahr 1400 herum gegründete St. Mariengilde, der nicht nur Kaufleute angehörten, sondern auch Handwerker und Vertreter des ländlichen Adels.
Offiziell wurde die Knudsgilde in Flensburg dann in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts vom Rat der Stadt aufgehoben.
Schutz- und Zweckgemeinschaften, in denen die Mitglieder untereinander zur gegenseitigen Hilfe verpflichteten, gab es aber auch noch in späteren Jahren; ab 1650 etwa enstanden die diesem Zweck verpflichteten "Beliebungen".