Wildbahnsteine zuletzt geändert am 14.06.2010
Ein Wildbahnstein jüngeren Datums im Nørreskov Wildbahnsteine (auf Dänisch: Vildtbanestener) markierten Gebiete in denen der Wildbestand besonders geschützt werden sollte. Der Name leitet sich von dem lateinischen Wort "Bannus" ab, welches im Mittelalter die Bedeutung von Gebot, Verbot hatte ([1]).
Der durch die Wildbahnsteine angestrebte Erhalt des Wildbestandes diente weniger dem Wild selbst, als vielmehr der Sichherstellung der Verpflegung des Königs, wenn dieser durchs Land reiste. Bei diesen Reisen hielt er sich vor Ort in sogenannten "Königshöfen" auf, und es sind deshalb auch bevorzugt die Forsten um diese Höfe herum, die durch Wildbahnsteine geschützt wurden. Der Handewitter Forst ist ein Beispiel für einen solcherart geschützten Forst; der letzte verbliebene Wildbahnstein dieses Banngebietes befindet sich heute allerdings im Garten des Dänischen Konsulats in Flensburg ([1]).
Ein älterer Wildbahnstein im Nørreskov Eingeführt wurden Wildbahnsteine im Jahr 1688 durch eine Verordnung König Christian V.; ursprünglich als hölzerne Pfähle ausgeführt, wurden sie ab dem Jahr 1760 durch Steine abgelöst.
Heute sind Wildbahnsteine in der Landschaft kaum noch vorhanden; nur im Nørreskov auf Als gibt es noch einige zu sehen. Diese scheinen sogar aus zwei verschiedenen Epochen zu stammen, wobei die überwiegende Mehrzahl wohl aus der Zeit stammt, da Als unter preußischer Herrschaft stand, jedenfalls deute ich das Monogramm auf den Steinen (oberes Foto) als "FR" für "Friedericus Rex". Im Faltblatt zum Nørreskov ([2]) sind die Standorte von einigen von ihnen markiert.
Etwa 3 km südlich der Gejlå Bro schließlich befindet sich am Rand der Bommerlund Plantage eine Nachbildung der frühen hözernen Versionen der Wildbahnsteine.