Knick zuletzt geändert am 27.05.2008
Mit Knick wird der bewachsene kleine Wall bezeichnet, der hier oben die Felder begrenzt.
Der Name Knick leitet sich dabei von der Tatsache ab, daß bei den Büschen bzw. Bäumen, die einen Knick bewachsen, die Zweige geknickt wurden, um sie mit den Zweigen des jeweiligen Nachbarbusches zu einer dichten Hecke zu verweben.
[Ein Foto von einem Knick] Knicks gibt es hier in der Region seit 1760 bis 1790; sie haben ihren Ursprung in der Fruchtwechsel Bewirtschaftung, die ja eine Aufteilung des Ackerlandes in Koppeln erforderlich machte. Diese Koppeln (die auch "Lücken" genannt wurden) wurden nach englischem Vorbild durch bepflanzte Wälle voneinander getrennt.
Die durch die Knicks abgetrennten Koppeln waren Privateigentum. Vor ihrer Anlage wurde das Land genossenschaftlich bewirtschaftet, d.h. es gehörte allen Bürgern (das sogenannte "Stadtfeld" war aber in verschiedene Teile, nämlich einer pro Kirchspiel, aufgeteilt) gemeinsam, oder es wurde von einzelnen Bauern vom Staat gepachtet.
Erst mit der 1. Landreform in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die Bauern, die vorher Pacht gezahlt hatten, Eigentüer ihres Landes (im Amt Hütten wurde diese Landreform von Johann Bruyn durchgeführt; die Landschaft um die Hüttener Berge zählt heute zu den noch am ursprünglichsten erhaltenen Knicklandschaften).
Die Knicks dienten dabei aber nicht nur als Grenze zwischen den einzelnen Feldern, sondern sie dienten auch als Windschutz, damit die Krume nicht vom steten Westwind weggeblasen wurde.
Heute dienen die Knicks hauptsächlich als ökologisches Rückzugsgebiet für fast alles, was auf Äckern und Wiesen so kreucht und fleucht. Knicks sind deshalb nach Paragraph 15 b des Landesnaturschutzgesetzes als Biotope besonders geschützt (was nicht heißen soll, daß sie nicht doch hin und wieder einem Neubaugebiet weichen müssen), und wer einen Knick ohne Genehmigung entfernt muß nicht nur mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen sondern auch mit der Anordnung, den Knick wieder herzustellen. Es kann sogar sein, daß er, um die rechtswidrige Beseitigung des Knicks naturschutzfachlich zu kompensieren, zusätzlich einen weiteren Knick anlegen muß (so ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002). Diese Kompensierung hat ihre Ursache darin, das es Jahrzehnte dauert, bis das Ökosystem eines Knicks vollständig wiederhergestellt ist.
Damit Knicks ihrer Aufgabe als ökologischem Rückzugsraum gerecht werden können, ist es notwendig, das der Knick mit heimischen Gehölzen bepflanzt wird. Am häufigsten ist in der Region der "Schlehen-Hasel-Knick", bei dem Schlehdorn und Hasel dominieren. Weitere häufige Gehölze sind unter anderem die Hainbuche, der Weißdorn, Vogelkirsche und Weiden.
Damit Knicks nicht verwildern müssen sie übrigens alle zehn bis 15 Jahre im Rahmen der Knickpflege zurück geschnitten werden. Das dabei anfallende Holz wird entweder verbrannt oder geschreddert um in Biomasse-Kraftwerken verfeuert zu werden. Leider ist das Verbrennen vor Ort billiger als das Schreddern und Verkaufen und wird deshalb in Zeiten knapper Kassen wieder häufiger praktiziert.
Bei der Neuanlage eines Knicks wird zuerst der aus einem Kern (aus seitlichen Gräben gewonnener Bodenaushub, Steine) und einem Mantel (Mutterboden) bestehende Knickwall aufgeschüttet, der anschließend mit Grassoden befestigt wird.
In der Wallkrone wird dabei eine Pflanzmulde gelassen, in der im Herbst dann die gewünschten Gehölze gepflanzt werden. Die Bepflanzung geschieht zweireihig gegeneinander versetzt; der Abstand zwischen den einzelnen Gehölzen sollte etwa 75 Zentimeter betragen. Gleichartige Gehölze sollten dabei in Gruppen gepflanzt werden.
Wer sich intensiver über Knicks informieren will, dem sei ein Besuch des Redderhus am Südrand der Hüttener Berge empfohlen, oder ein Gang entlang des Knicklehrpfades in Tarp.
Das Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein hat außerdem eine Broschüre "Knicks in Schleswig-Holsetin" herausgegeben, die ihr euch unter [1] als PDF herunterladen könnt.